Neuerung 2023
Arbeitgeber sind ab Januar 2023 verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzufrufen.
Arbeitnehmer müssen sich dann lediglich noch " krankmelden", die Pflicht zur Vorlage der Bescheinigung ist gesetzlich nicht mehr vorgesehen.
Für einen gesondert gewünschten Ausdruck erheben wir dann eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro.
einen Corona Schnelltest können Sie bei uns in Anspruch nehmen. Für nähere Informationen und Terminabsprache bitte in der Praxis anrufen.
Zur Zeit steht uns Biontech zur Verfügung.
Für den Impfstoff Novavax können Sie sich beim Land Niedersachsen unter der Telefonnummer 0800/ 9988665 auf eine Warteliste setzten lassen.
Eine zweite Booster- Impfung wird jetzt von der Stiko empfohlen.
Die bestehenden Impftermine bleiben unverändert.
Bei neuer Erstimpfung halten wir die neuen Empfehlungen von 4 Wochen Abstand ein.
Bitte informieren Sie uns wenn der Termin nicht mehr benötigt wird, so können andere Patienten nachrücken.
Ihr Praxisteam